Betreuung

Der zeitliche Umfang der Betreuung ist abhängig von der Branche und der Mitarbeiterzahl.

Die Gesamtbetreuung setzt sich aus den beiden Bestandteilen

  • Grundbetreuung und
  • betriebsspezifische Betreuung zusammen.

Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeitensummen für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben und Leistungen sowie den zeitlichen Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss der Unternehmer dagegen selbst ermitteln und festlegen. Dabei muss er sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Der Betriebsrat hat bei diesem Verfahren ein Recht auf Mitwirkung. Die vereinbarten Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden.

Die betriebsspezifische Betreuung geht über die Grundbetreuung hinaus und bezieht sich auf spezifische Anforderungen und Bedürfnisse eines Unternehmens. Jedes Unternehmen hat individuelle Merkmale, Arbeitsprozesse und Risiken, die eine maßgeschneiderte Betreuung erfordern können