Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten, z. B. spezifische Gefährdungen, in der Betreuung angemessen berücksichtigt werden. Daher ist eine pauschale, generell gültige Festlegung von Einsatzzeiten für diesen Teil der Betreuung nicht möglich. Die Betreuungsleistungen und der Betreuungsumfang müssen vielmehr in jedem einzelnen Betrieb ermittelt und festgelegt werden. Das Ergebnis dieses Prozesses muss regelmäßig überprüft werden und falls erforderlich angepasst werden. Eine bereits vorliegende qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung erleichtert diese Arbeit.