Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In dieser Beurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Gefährdungen für die Beschäftigten bei ihrer Arbeit auftreten können und welche Arbeitsschutzmaßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen. Sie müssen daher die Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren, sowie die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen als auch deren Durchführung und Überprüfungen.
Bei diesen Arbeiten können Sie sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten bzw. unterstützen lassen.