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Wichtige Änderungen im Mutterschutzgesetz ab Juni 2025

1. Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten: Frauen haben nun ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutzfristen, sofern sie diese in Anspruch nehmen möchten. Die Schutzfristen sind gestaffelt: – Ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen – Ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen – Ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen