1. Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten:
Frauen haben nun ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf
Mutterschutzfristen, sofern sie diese in Anspruch nehmen möchten. Die
Schutzfristen sind gestaffelt:
– Ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen
– Ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen
– Ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen
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